Beim Notruf für Polizei und Feuerwehr gibt es eine kleine Änderung: So kann künftig mit Mobiltelefonen („Handys“) nur noch ein Notruf über die Nummer 112 abgesetzt werden, wenn die SIM-Karte eines Netzbetreibers eingelegt ist.
Dies regelt die neue Verordnung über Notrufverbindungen, die am 13. Februar 2009 vom Bundesrat beschlossen wurde.
Allerdings bleibt diese Notrufnummer auch weiterhin kostenlos!
Daher kann ein Notruf auch abgesetzt werden, wenn kein Guthaben vorhanden ist. Die SIM-Karte im Handy ist notwendig, um den Gesprächsteilnehmer eindeutig identifizieren und zum Beispiel bei einer eigenen Notlage auch orten zu können.
Da in der Vergangenheit in zunehmendem Maße Missbrauch mit dem Notruf betrieben wurde, wobei häufig Mobiltelefone ohne SIM-Karten zum Einsatz kamen, wurde dieser Schritt vollzogen, um die Leitstellen von den missbräuchlichen Anrufen zu entlasten.