Auch bei seiner zweiten Sitzung seit der Neuwahl der Kommandanten der Feuerwehr Baiersdorf im Juli lehnte der Stadtrat am 25.September die Bestätigung des Stellvertretenden Kommandanten, Josef Simon, ab. Obwohl seine fachliche Qualifikation außer Frage stehe, sei dessen hauptberufliche Tätigkeit bei der Feuerwehr Erlangen gemäß dem Bayerischen Feuerwehrgesetz nicht mit der gleichzeitigen Tätigkeit als Stellvertretender Kommandant in Baiersdorf zu vereinbaren. Die Bestätigung würde den Stadtrat der Gefahr eines Organisationverschuldens aussetzen, da der 1.Kommandant Rainer Kaiser ebenfalls in derselben Wachabteilung der Feuerwehr Erlangen tätig und somit eine Vertretung nicht gewährleistet sei, lautete der Tenor der kontrovers geführten Diskussion. Die vom Gesetz zur Bestätigung geforderte Stellungnahme des Kreisbrandrates, die der Stadt vorliegt und in der die Eignung ausdrücklich bestätigt wird, wurde dabei seitens des Stadtrats ignoriert.
Seitens der Einsatzabteilung der Feuerwehr Baiersdorf kann diese Entscheidung nicht nachvollzogen werden. Bei der Auswahl der beiden Kommandanten stand neben deren persönlichen und fachlichen Qualifikationen vor allem die Tatsache im Hintergrund, dass diese aufgrund des 24/48h Schichtdienstes bei der Feuerwehr Erlangen unter Berücksichtigung von Urlaub und Überstunden nur rund 80 Tage im Jahr nicht zur Verfügung stünden. Alle anderen in Frage kommenden Führungskräfte sind jeweils mehr 200 Tage im Jahr nicht vor Ort, da sie ebenfalls in Erlangen arbeiten.
In der Diskussion stellen sich vor allem nun folgende Fragen und Aspekte:
Sowohl der Kreisbrandrat, der Erlanger Stadtbrandrat als auch die Justitiarin des Landratsamtes erklärten in einem Gespräch mit dem Bürgermeister, dass eine Bestätigung des 2.Kommandanten durch den Stadtrat grundsätzlich möglich sei, wenn die Feuerwehr die Vertretung der beiden Kommandanten in einem Dienstplan ("Einsatzleiter vom Dienst") regele. Da der Führungsmannschaft der Feuerwehr eine Reihe hochqualifizierter Dienstgrade mit Verbands- und Zugführerqualifikation und in Kreisbrandmeisterfunktionen angehören, die die Einsatzleitung ohnehin regelmäßig wahrnehmen, stellt dies kein Problem dar. Innerhalb weniger Tage war dieser Dienstplan erstellt und wurde der Stadt vorgelegt. Allerdings wurde dieser vom Stadtrat nun ebenfalls nicht ernsthaft in die Diskussion und Entscheidung einbezogen.
1) Warum berücksichtigt man so qualifizierte Stellungnahmen und Besprechungsergebnisse fachlich und juristisch kompetenter Personen nicht?
2) Warum ignoriert der Stadtrat dann auch noch die parallel dazu im Feuerwehrgesetz vorgesehenen Regelungen zur Vertretung der Kommandanten?
3) Nach geäußerten Bedenken des Bürgermeisters diskutierten Führungskräfte mit ihm vor der Wahl die beiden Wahlvorschläge. Nach dieser Diskussion war man im Glauben, man habe sämtliche Zweifel ausräumen können. Auch bei der Wahl, die der Bürgermeister selbst als Wahlvorstand leitete, wurden von ihm gegenüber der Versammlung keine Bedenken gegen die beiden Bewerber geäußert und den beiden nahezu einstimmig Gewählten anschließend auch gratuliert.
Im Nachhinein betrachtet, hätte dann der Bürgermeister vor der Wahl gegenüber der Versammlung nicht äußern müssen, dass er nicht damit einverstanden sei, dass sich zwei Kameraden aus der gleichen Wachabteilung der Feuerwehr Erlangen für die beiden Ämter bewerben wollen und zumindest für das Amt des Stellvertretenden Kommandanten eine andere Einsatzkraft vorzuschlagen sei? Zumal er wusste, dass Rainer Kaiser als Erster und Josef Simon als Zweiter Kommandant vorgeschlagen werden würden. Insofern nahm er Josef Simon die Chance, sich als Erster Kommandant zu bewerben, und der Versammlung die Möglichkeit, diesen zu wählen, wenn bekannt gewesen wäre, dass die Stadt mit nur einem der hauptamtlichen Feuerwehrleute in einer Führungsposition einverstanden wäre.
4) Wenn Bedenken bestanden, dann hätte der Stadtrat bei seiner ersten Sitzung nach der Wahl auch nicht den 1.Kommandanten bestätigen dürfen, zumal zu diesem Zeitpunkt auch noch keine schriftliche fachliche Bestätigung des Kreisbrandrates vorlag und damit gegen das Feuerwehrgesetz verstoßen wurde.
5) Wenn sich der Stadtrat hierbei schon der Gefahr des Organisationsverschuldens ausgesetzt sieht, sollte er dies auch einmal (und gerade auch) vor dem Hintergrund der örtlichen Arbeitsmarktpolitik tun. Zwei der letzten Betriebe, die ihre Arbeitnehmer tagsüber für Feuerwehreinsätze freistellten, siedelten mangels Expansionsmöglichkeiten in Baiersdorf in den letzten beiden Jahren nach Forchheim über. Ein weiterer wird dies in absehbarer Zeit tun. Dann stehen tagsüber für die Sicherstellung des Feuerwehrdienstes in der Kernstadt nur noch ein einziger selbständig Berufstätiger sowie die beiden angestellten Gerätewarte der FF Baiersdorf zur Verfügung. Der Rest der im Löschzug zu besetzenden 18 Positionen wird ausschließlich mit dienstfreien Kräften der FF Erlangen, BF Nürnberg, WF Nürnberg Airport sowie KameradInnen der FF Baiersdorf aufgefüllt, die sich entweder zuhause im Urlaub befinden oder Überstunden abfeiern. Dadurch können in der Regel tagsüber 8 -10 Positionen besetzt werden, was nur bei kleineren Einsätzen ausreichend ist. Durch die Arbeitsmarktpolitik der Stadt Baiersdorf ist es nicht mehr möglich, den Brandschutz in der Stadt allein durch örtlich Beschäftigte sicherzustellen.
Unter diesem Aspekt ist es aus Sicht der Feuerwehr auch nebensächlich, wo der zweite Kommandant arbeitet und wer im Einsatzfall die Einsatzleitung übernimmt, die durch die Qualifikationen der Führungskräfte und des Großteils des Mannschaft sichergestellt ist.